Individuelle Maßnahmekombination- Eignungsfeststellung zur Erfassung des Leistungspotenzials
- Rechtsgrundlage
- §45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III, §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III und §16 Abs. 1 SGB II
- Zielgruppe
- Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen
- Dauer/Laufzeit
- 6 Wochen
- Kosten
- getragen
- Maximale Teilnehmerzahl
- 50 / 0 frei
Das CJD – die Chancengeber
Individuelle Maßnahmekombination –
Eignungsfeststellung zur Erfassung des Leistungspotenzials
Rechtsgrundlage
§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB III , § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 2 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II
Zielgruppe
Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen
Dauer/Laufzeit
6 Wochen
Maximale Teilnehmerzahl
50 / 0 frei
Ziel der Maßnahme ist es, für jeden einzelnen Teilnehmer durch eine praxisorientierte Eignungsabklärung realistische Aussagen zum Leistungspotenzial zu erhalten.
Inhalte der Maßnahme:
- Feststellung von Vermittlungshemmnissen
- Kompetenzstärkung und Aktivierung
- Arbeitspraktische Erprobung in unseren Werkstätten
- Sozialpädagogische Begleitung
- Gesundheitsorientierung
- Gesundheitliche Eignungsfeststellung, Identifikation eines möglichen Rehabilitationsbedarfs, Unterstützung bei der Antragsstellung
Mögliche Arbeitserprobungen können in folgenden Berufsfeldern erfolgen:
- Pflege
- Metall/Elektro
- Lager
- Hotel und Gaststätten
Im Maßnahmeteam befinden sich Mitarbeiter aus den Bereichen Arbeitspädagogik,
Interessierte melden sich bitte bei ihrem zuständigen Mitarbeiter/in des Jobcenters.