Reha- Berufsausbildung
- Zugangsvoraussetzungen
- 25. Lebensjahr noch nicht erfült, allgemeine Schulpfllicht erfüllt, noch keine Erstausbildung abgeschlossen
- Rechtsgrundlage
- § 64 ff BBiG sowie § 102 SGBIII
- Zielgruppe
- Jugendliche und junge Erwachsene, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und auf Grund einer Behinderung mit einer betrieblichen Ausbildung überfordert wären
- Dauer/Laufzeit
- 2 - 3,5 Jahre je nach Ausbildungsberuf
- Kosten
- getragen
- Maximale Teilnehmerzahl
- 102 / 0 frei
Das CJD – die Chancengeber
Reha – Berufsausbildung
Berufliche Bildung
Zugangsvoraussetzungen
25. Lebensjahr noch nicht erreicht,
allgemeine Schulpflicht erfüllt,
noch keine Erstausbildung abgeschlossen
Rechtsgrundlage
§ 64 ff BBiG, § 102 SGB III
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene, die die allg. Schulpflicht erfüllt haben und auf Grund einer Behinderung mit einer betrieblichen Ausbildung überfordert wären.
Dauer/Laufzeit
2 - 3,5 Jahre
Maximale Teilnehmerzahl
102 / 0 frei
Die Berufsausbildung nach §64ff BBiG wird durch die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit den örtlichen Berufsberatern gefördert. Die Teilnahme setzt eine Beratung bei dem Reha-Team der Agentur für Arbeit aus Bergisch Gladbach voraus. Die Teilnehmer können unter sieben Berufen wählen:
- Fachwerker/in Garten- und Landschaftsbau
- Fachpraktiker/in Küche
- Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
- Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer
- Baufachwerker/in Hochbau
- Fachpraktiker/in im Metallbau
- Fachpraktiker/in Verkauf
Zurzeit werden in diesen Bereichen 102 junge Menschen beim CJD Gummersbach ausgebildet. Die Ausbildung wird nach § 102 SGBIII gefördert.
Die Ausbildung wird von einem Ausbildungsteam, bestehend aus Ausbildern, Sozialpädagogen, Lehrern und Psychologen begleitet.
Während der Ausbildung werden die in der Berufsschule erlernten Unterrichtsinhalte durch Stütz- und Förderunterricht ergänzt und vertieft.
Das berufsbezogene Ausbildungsteam unterstützt die Teilnehmer bei der Arbeitsplatzsuche nach der Ausbildung.
Interessierte Jugendliche wenden sich bitte an ihren zuständigen Berufsberater.